03.01.01 Nutzungsregelung digitaler Medien am LMG

Definition
Regelung der Nutzung digitaler Medien am LMG
Regelung (öffentlich)

Zur Förderung der direkten Kommunikation und des sozialen Miteinanders gilt ein Verbot der Nutzung digitaler Medien im gesamten Gebäude, incl. Pavillon, und auf dem gesamten Außengelände zu jeder Zeit. Zum Außengelände gehört ebenfalls die schulseitige Bushaltestelle, d.h. vor Unterrichtsbeginn, bei Ankunft an der Bushaltestelle, gilt hier ebenfalls das Verbot der Nutzung digitaler Medien.

Diese Nutzungsregeln entstanden auf Wunsch insbesondere der Eltern, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer, in Kooperation von Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern

Ausnahmen

Ausgenommen von oben genannter Regelung sind Schülerinnen und Schüler der KSI und II im Oberstufenraum.

Ausnahmen ermöglicht ebenfalls eine (schriftlicher) Erlaubnis einer Lehrkraft, z.B. zwecks Recherche oder Dokumentation.

Während der Mittagspause (13.10 Uhr bis 14 Uhr) gilt o.g. Regelung auf dem Außengelände nicht. (-> Pavillon bleibt digitalfreie Zone, auch bei Regen)

Nach individuellem Schulschluss ist die Nutzung auch an der schulseitigen Bushaltestelle erlaubt. Für das übrige Schulgelände gilt diese Ausnahmeregelung nicht.

Verfahren bei Verstößen gegen diese Regelung

1. Verstoß: Benachrichtigung an Eltern, Strafarbeit, Bemerkung im Tagebuch durch Schulleitung (derzeit AL He)

2. Verstoß: Benachrichtigung an Eltern, Strafarbeit, Eintrag im Tagebuch durch Schulleitung (derzeit AL He)

Ab dem 3. Verstoß: Benachrichtigung an Eltern mit Termin für Elterngespräch mit Schulleiterin (Bo),  Eintrag im Tagebuch durch Schulleitung (derzeit AL He)