Definition
              Regelung zur Durchführung der Sprechstunden
          Verantwortlich
          
      Regelung (öffentlich)
              Jeder Lehrer ist verpflichtet, eine klar definierte wöchentliche Sprechstunde anzubieten. Nur bei Pfarrern und bei der Schulleitung ist die Angabe „nach Vereinbarung“ möglich. Neben den festen Sprechstunden können natürlich im Einvernehmen auch andere Termine vereinbart werden.
Eine Voranmeldung ist erforderlich, um Überschneidungen und Raumnöte auszuschließen.
